BAG-Arbeitspapier

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BAG-Arbeitspapier: Das Recht auf Gesundheit gilt unabhängig vom Aufenthaltstitel!

Berlin, Ulm, 07.04.2017

Gesundheit ist ein Menschenrecht!

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Viele Menschen, die in Deutschland ohne Papiere leben haben keinen Zugang zu medizinischer Versorgung. Das muss geändert werden!

Anlässlich des Weltgesundheitstages 2017 wollen wir als Medinetz Ulm e.V. gemeinsam mit der Bundessarbeitsgruppe (BAG) Gesundheit/Illegalität auf Missstände aufmerksam machen:

Nehmen Menschen ohne Papiere Gesundheitsleistungen in Anspruch, droht ihnen die Meldung an die Ausländerbehörde und damit die Abschiebung. Gesundheit ist aber ein Menschenrecht. Nirgends im UN-Sozialpakt steht, dass dieses Recht an Herkunft, sozialen oder aufenthaltsrechtlichen Status oder andere Merkmale geknüpft ist. Auch das deutsche Grundgesetz mit seinem Bekenntnis zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten verpflichtet Staat und Gesellschaft einen ungehinderten Zugang zu einer bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Hier wird der Staat seiner Pflicht nicht gerecht.

Nicht alle Menschen können sanktionslos von ihren grundlegenden Rechten Gebrauch machen. Die Zivilgesellschaft ist gefragt, sich für diese gesundheitlich unversorgte Gruppe anwaltschaftlich politisch und praktisch einzusetzen, um für alle Menschen das Recht auf Gesundheit zu verwirklichen.

Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität

Medinetz Ulm e.V. engagiert sich deshalb in der Bundesarbeitsgruppe (BAG) Gesundheit/Illegalität. In diesem Netzwerk arbeiten Sachverständige aus der medizinischen Praxis, aus Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Kommunen, nichtstaatlichen Organisationen und der Wissenschaft zusammen.

Vertreten sind lokale Anlaufstellen, aber auch bundesweit tätige Organisationen. Insgesamt umfasst das Netzwerk derzeit über 70 Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen.

Die BAG hat sich zur Aufgabe gemacht, in der Öffentlichkeit und in der politischen Diskussion für einen diskriminierungsfreien Zugang zum Gesundheitssystem für Menschen ohne Papiere einzutreten.

Die BAG Gesundheit/Illegalität hat ein aktuelles Arbeitspapier veröffentlicht, das einen Überblick über rechtliche Möglichkeiten und regionale Praxis-Ansätze gibt:

BAG_Gesundheit_Illegalität_Arbeitspapier_2017.pdf

 

Folgende Organisationen haben das Arbeitspapier mitgezeichnet:

  • Ärzte der Welt e. V. – Doctors of the World Germany
  • Deutsche AIDS-Hilfe e. V.
  • Deutsches Institut für Menschenrechte
  • Diakonie Deutschland
  • Gesundheit für Geflüchtete, Kampagne von Medibüros/Medinetzen
  • IBIS Interkulturelle Arbeitsstelle e. V., Medizinische Flüchtlingshilfe Oldenburg
  • Jesuiten-Flüchtlingsdienst
  • Deutschland Katholisches Forum Leben in der Illegalität Medibüro Berlin – Netzwerk für das Recht auf Gesundheitsversorgung aller Migrant*innen
  • MediNetz Bremen
  • Medinetz Essen e. V.
  • Medinetz Hannover e. V.
  • Medinetz Hamburg e. V.
  • Medinetz Mainz e. V.
  • Medinetz Marburg e. V.
  • MediNetzBonn e. V.
  • Medinetz Rostock e. V.
  • Medinetz Ulm e. V.
  • Medizinische Flüchtlingshilfe* bzw. das MediNetz Bielefeld

 

Hier klicken um diese Pressemitteilung als .pdf-Datei abzurufen.

Spenden der Anatomie-Trauerfeier Ulm

Am 15. Februar 2017 fand im Ulmer Münster die diesjährige Anatomie-Trauerfeier statt. 67 Menschen hatten nach ihrem Tod ihre Körper der Universität zur Verfügung gestellt, sodass Medizinstudierende den anatomischen Aufbau des menschlichen Körpers erlernen konnten.

Nach der Trauerfeier wurde eine Kollekte gesammelt, die in diesem Jahr dem Medinetz Ulm zugute kam.

Der Großteil der aktiven Mitglieder des Medinetz Ulm sind Medizinstudierende, die entweder in den letzten Jahren, oder auch in diesem Semester, selbst den Anatomiekurs absolvierten. Wir danken allen Körperspenderinnen und Körperspendern, dafür, dass sie uns mit ihrer Spende helfen, den komplexen Aufbau des menschlichen Körpers zu verstehen.

Außerdem danken wir allen Angehörigen, MitarbeiterInnen, Studierenden und BesucherInnen der Trauerfeier für ihre zahlreichen Spenden, die in unserer Vereinsarbeit nun Menschen zugute kommen werden, die aus verschiedensten Gründen von einer regulären Gesundheitsversorgung in Deutschland ausgeschlossen sind.

Insgesamt wurden im Rahmen der Trauerfeier 1986,27 Euro gespendet.

Hinweis zum Filmbeitrag: ARD-alpha zum Medinetz Ulm

Der Beitrag:

Das Campus Magazin des Bayerische Rundfunks hat uns im Dezember besucht und sich zwei Tage lang über uns und unsere Arbeit informiert. Herausgekommen ist ein 6-minütiger Filmbeitrag sowie ein Begleitartikel mit einigen weiteren Informationen.

Beides kann hier auf der Website des BR angesehen werden:

http://www.br.de/fernsehen/ard-alpha/sendungen/campusmagazin/studenten-ehrenamt-medinetz-arzt-vermittlung-100.html

Korrektur zum dargestellten Sachverhalt:

Vielen Dank für den gelungenen Beitrag, dennoch ist es uns wichtig, auf folgenden Sachverhalt hinzuweisen, der im Film falsch dargestellt wird:

Im Filmbeitrag wird ab Minute 3:32 gesagt: „Das Medinetz hilft auch, eine juristische Grauzone zu umgehen. Denn Krankenhäuser und Ärzte haben die Pflicht, Patienten ohne gültige Papiere der Ausländerbehörde zu melden.“

Das ist sachlich falsch. Ärzte unterliegen der gemeinhin als „Ärztlichen Schweigepflicht“ bekannten Verschwiegenheitspflicht, die in § 203 StGB als „Verletzung von Privatgeheimnissen“ geregelt ist. Darunter fallen auch „berufsmäßig tätige Gehilfen“, also bspw. nicht-ärztliches, medizinisches Personal im Krankenhaus. Diese Schweigepflicht betrifft darüber hinaus auch das mit der Abrechnung befasste Verwaltungspersonal von Krankenhäusern.

All diese Personengruppen dürfen keine Angaben über Menschen, die sich illegal in Deutschland aufhalten, an die Polizei oder die Ausländerbehörde weitergeben.

Für PatientInnen ohne Papiere ergibt sich bei notwendigen Behandlungen aber dennoch ein Problem, denn wenn ein Krankenhaus die Kosten einer Behandlung über das Sozialamt abrechnen möchte, und dabei entsprechende Daten der PatientInnen weitergibt, so gelangen sie von dort i.d.R. zur Ausländerbehörde.

Mehr Informationen zu diesem Thema sind in dem Flyer „Patientinnen und Patienten ohne legalen Aufenthaltsstatus in Krankenhaus und Praxis“ der Bundesärztekammer zu finden, der in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer Berlin und unter Mitwirkung des Büros für medizinische Flüchtlingshilfe Berlin entstanden ist.

Offener Brief an die Landesregierung Baden-Württemberg

Offener Brief an die Landesregierung Baden-Württemberg

In einem offenen Brief an den Ministerpräsidenten Kretschmann und an alle Landtagsabgeordnete Baden-Württembergs fordern landesweit Initiativen und Verbände der Medinetz-Bewegung und der Flüchtlingshilfen und unterstützt von der Landesärztekammer und des Marburger Bundes auf, die Gesundheitskarte für Flüchtlinge einzuführen. Der Sprecher der Initiativen, Jakob Richers, erinnert den Ministerpräsidenten daran: „Nachdem Sie 2015 im Bundesrat der Verschärfung des Asylgesetzes zugestimmt hatten, haben sie im Gegenzug einen verbesserten Zugang zur medizinischen Versorgung in Form einer elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete versprochen. Dies ist bis heute in Baden-Württemberg auch nicht nur ansatzweise umgesetzt.“

Die 18 Initiativen und Verbände weisen in ihrem offenen Brief darauf hin, dass dafür vom Bund die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden sind und dass in den medizinischen und flüchtlingsbetreuenden Fachkreisen die Gesundheitskarte als sicher und umsetzbar gilt. „Die Gesundheitskarte ist die humane Lösung für die Flüchtlinge und im Grunde auch die beste Lösung für uns alle. Trotzdem wird sie von unserer Landesregierung nicht realisiert.“, so Jakob Richers, Sprecher der MediNetze Baden-Württembergs.

Der offene Brief als .pdf zum Download:

Offener Brief an die Landesregierung Baden-Württemberg.pdf

Im Folgenden der offene Brief im Wortlaut:

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident Baden-Württembergs,

nachdem Sie im letzten Jahr der Verschärfung des Asylgesetzes im Bundesrat zugestimmt hatten, versprachen Sie im Gegenzug einen verbesserten Zugang zur medizinischen Versorgung für Geflüchtete. Sie wollten bundesweit mit der Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für AsylbewerberInnen, die auch von Sozialverbänden und dem deutschen Ärztetag[1] seit langem gefordert wird, ein Exempel statuieren.

Inzwischen wurden vom Bund die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um landesweit eine Gesundheitskarte einführen zu können. Doch von Ihrer Seite werden nun technische und formale Schwierigkeiten angeführt, welche eine ordnungsgemäße Abrechnung der Gesundheitsleistungen nicht sicherstellen und zu unermesslichen Mehrkosten für das Land führen würden.

Das Problem sei die neueste Änderung des AsylbLG, in der vorgegeben wird, dass der eingeschränkte Zugang zur medizinischen Versorgung elektronisch vermerkt werden soll. Ignoriert wird dabei allerdings, dass in Bremen schon seit 2005 und in Hamburg seit 2012 die Gesundheitskarte für AsylbewerberInnen erfolgreich in der Praxis genutzt wird. Laut Bremer Sozialbehörde wird sie auch weiterhin ohne den stigmatisierenden Vermerk auf der Karte fortgeführt. So könnten auch in Baden-Württemberg alle Asylsuchenden nach entsprechender Auslegung des §6 AsylbLG gemäß des „Bremer Modells“ in die gesetzliche Krankenversicherung eingebunden werden, was eine angemessene Versorgung im „notwendigen Umfang“ § 2 Abs. 4 SGB V ermöglicht.

Weiterhin werden praktizierende ÄrzteInnen durch einen solchen Vermerk auf der Gesundheitskarte in die prekäre Situation gedrängt zwischen PatientInnen mit AsylbLG-konformen und -nicht konformen Krankheiten zu unterscheiden. So fordert der Präsident der Bundesärztekammer Prof. Montgomery die Regelversorgung für Flüchtlinge, da „Ärzte die Verpflichtung [haben], alle Menschen gleich zu behandeln“.[2]

Aber auch das Argument der nicht tragbaren Kosten der Vollversorgung von Flüchtlingen ist unzulänglich: Laut einer Studie[3] des Universitätsklinikums Heidelberg sind die Pro-KopfAusgaben bei eingeschränktem Zugang zum Gesundheitssystem um circa 40% höher als bei Asylsuchenden mit medizinischer Regelversorgung.

Die Gesundheitskarte hat sich nachweislich als sicher, umsetzbar, humaner und günstiger herausgestellt. Wir fordern Sie auf, Ihr Versprechen einzuhalten und die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge mit Einbindung in die gesetzliche Krankenversicherung jetzt einzuführen, um die medizinisch notwendige Versorgung sicherzustellen und das Menschenrecht auf Gesundheit ohne Diskriminierung in Baden-Württemberg zu garantieren!

Die UnterzeichnerInnen des offenen Briefes an die Landesregierung Baden Württemberg:

  • Aids Hilfe Baden-Württemberg
  • Amalie: Beratungsstelle für Frauen in der Prostitution
  • Asylarbeitskreis Heidelberg e.V.
  • Asylcafe Mannheim
  • Diakonisches Werk Freiburg e.V.
  • Eine Welt Forum Freiburg e.V.,
  • Flüchtlingsrat Baden-Württemberg
  • Freundeskreis Asyl Karlsruhe
  • IPPNW Rhein-Neckar
  • KOSI.MA
  • Landesärztekammer Baden-Württemberg
  • Marburger Bund Baden-Württemberg
  • Medinetz Freiburg
  • Medinetz Rhein-Neckar
  • Medinetz Ulm
  • Psychoanalytisches Seminar Freiburg e.V.
  • Rasthaus Freiburg
  • Ulmer Ärzteinitiative – IPPNW Ulm

 

gpg-verschlüsselte Kommunikation möglich

Ab sofort ist es möglich uns auch per gpg-verschlüsselter E-Mail zu kontaktieren.

Unser öffentlicher Schlüssel kann hier als Datei heruntergeladen werden. Er ist außerdem auf keyservern wie pgp.mit.edu gelistet und sieht wie folgt aus:

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