Recht auf Gesundheitsversorgung gilt auch für Menschen ohne Papiere

Recht auf Gesundheitsversorgung gilt auch für Menschen ohne Papiere

Ulm und Berlin, 4. April 2018.  

Anlässlich des Weltgesundheitstages am 7. April fordert Medinetz Ulm e.V. gemeinsam mit der Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität, die Gesundheitsversorgung von Menschen ohne Papiere zu verbessern. „Der Staat kommt seiner Pflicht nicht nach, sicherzustellen, dass alle Menschen sanktionslos vom Menschenrecht auf Gesundheit Gebrauch machen können“, kritisiert die Bundesarbeitsgruppe. Im Krankheitsfall haben Menschen ohne Papiere große Schwierigkeiten, angemessen medizinisch behandelt zu werden.

Dies dokumentiert die neue Broschüre „Krank und ohne Papiere“, die am 7. April veröffentlicht wird. Darin stellt die Bundesarbeitsgruppe Menschen vor, die sich teilweise schon lange ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland aufhalten und, wie alle anderen in Deutschland lebenden Menschen auch, von Krankheit betroffen sind. Aufgeführt werden Beispiele aus der Praxis von Organisationen und Beratungsstellen wie dem Medinetz Ulm, die seit vielen Jahren unversorgte Menschen ohne Papiere notdürftig und ehrenamtlich dabei unterstützen, medizinische Hilfe zu finden. „Die geschilderten Fälle machen deutlich, dass durch gegenwärtige gesetzliche Zugangsbarrieren ethisch notwendige und rechtlich gebotene Behandlungen verhindert werden. Komplikationen und Chronifizierungen werden in Kauf genommen“, so Robin Schöttke, Vorstandsmitglied des Medinetz Ulm e.V.

Die Autoren weisen zudem daraufhin, dass das skizzierte Problem längst nicht mehr nur Menschen ohne Papiere betrifft. Die lokalen Anlaufstellen werden bundesweit zunehmend auch von EU-Bürgern ohne Krankenversichertennachweis und Nicht-Versicherten ohne Migrationshintergrund aufgesucht.

In der Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität haben sich über 80 Organisationen und Einzelpersonen aus der medizinischen Praxis, aus Kirchen und Wohlfahrtsverbänden, der Wissenschaft, Kommunen und nichtstaatlichen Organisationen zusammengeschlossen. Viele Mitgliedsorganisationen leisten notdürftig humanitäre medizinische Hilfe für unversorgte Menschen ohne Papiere.

Die Broschüre

Fallsammlung der BAG Gesundheit/Illegalität: „Krank und ohne Papiere“ (pdf)

Diese Pressemitteilung können Sie hier als pdf-Datei abrufen.

Ansprechperson für Journalistinnen und Journalisten:

Robin Schöttke
robin.schoettke@medinetz-ulm.de

Folgende Organisationen stehen hinter der neuen Broschüren „Krank und ohne Papiere“:

img_Fallsammlung_Mitzeichnende-Organisationen
Übersicht aller Organisationen, die die Broschüre „Krank und Papiere“ mitgezeichnet haben.

SWP-Artikel erschienen und Ärzte gesucht

Logo_MedinetzUlmIn der Südwest Presse ist ein Artikel erschienen, der einen kurzen Einblick in unsere Arbeit gibt.

Wir möchte diesen Artikel zum Anlass nehmen, nochmals neue Ärztinnen und Ärzte für unser Netzwerk anzuwerben. Insbesondere auf den Fachgebieten der Zahnheilkunde, der Orthopädie, der Chirurgie, der Radiologie sowie der Psychiatrie und Psychologie besteht bei uns momentan ein Mangel.

Auch Ärztinnen und Ärzte aller anderen Fachrichtungen sind bei uns aber immer gefragt und willkommen!

Wenn Sie Interesse an einer Kooperation haben, oder mehr Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns:

+49 1577 0377991
kontakt@medinetz-ulm.de

Hinweis zum Filmbeitrag: ARD-alpha zum Medinetz Ulm

Der Beitrag:

Das Campus Magazin des Bayerische Rundfunks hat uns im Dezember besucht und sich zwei Tage lang über uns und unsere Arbeit informiert. Herausgekommen ist ein 6-minütiger Filmbeitrag sowie ein Begleitartikel mit einigen weiteren Informationen.

Beides kann hier auf der Website des BR angesehen werden:

http://www.br.de/fernsehen/ard-alpha/sendungen/campusmagazin/studenten-ehrenamt-medinetz-arzt-vermittlung-100.html

Korrektur zum dargestellten Sachverhalt:

Vielen Dank für den gelungenen Beitrag, dennoch ist es uns wichtig, auf folgenden Sachverhalt hinzuweisen, der im Film falsch dargestellt wird:

Im Filmbeitrag wird ab Minute 3:32 gesagt: „Das Medinetz hilft auch, eine juristische Grauzone zu umgehen. Denn Krankenhäuser und Ärzte haben die Pflicht, Patienten ohne gültige Papiere der Ausländerbehörde zu melden.“

Das ist sachlich falsch. Ärzte unterliegen der gemeinhin als „Ärztlichen Schweigepflicht“ bekannten Verschwiegenheitspflicht, die in § 203 StGB als „Verletzung von Privatgeheimnissen“ geregelt ist. Darunter fallen auch „berufsmäßig tätige Gehilfen“, also bspw. nicht-ärztliches, medizinisches Personal im Krankenhaus. Diese Schweigepflicht betrifft darüber hinaus auch das mit der Abrechnung befasste Verwaltungspersonal von Krankenhäusern.

All diese Personengruppen dürfen keine Angaben über Menschen, die sich illegal in Deutschland aufhalten, an die Polizei oder die Ausländerbehörde weitergeben.

Für PatientInnen ohne Papiere ergibt sich bei notwendigen Behandlungen aber dennoch ein Problem, denn wenn ein Krankenhaus die Kosten einer Behandlung über das Sozialamt abrechnen möchte, und dabei entsprechende Daten der PatientInnen weitergibt, so gelangen sie von dort i.d.R. zur Ausländerbehörde.

Mehr Informationen zu diesem Thema sind in dem Flyer „Patientinnen und Patienten ohne legalen Aufenthaltsstatus in Krankenhaus und Praxis“ der Bundesärztekammer zu finden, der in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer Berlin und unter Mitwirkung des Büros für medizinische Flüchtlingshilfe Berlin entstanden ist.