Der Beitrag:
Das Campus Magazin des Bayerische Rundfunks hat uns im Dezember besucht und sich zwei Tage lang über uns und unsere Arbeit informiert. Herausgekommen ist ein 6-minütiger Filmbeitrag sowie ein Begleitartikel mit einigen weiteren Informationen.
Beides kann hier auf der Website des BR angesehen werden:
Korrektur zum dargestellten Sachverhalt:
Vielen Dank für den gelungenen Beitrag, dennoch ist es uns wichtig, auf folgenden Sachverhalt hinzuweisen, der im Film falsch dargestellt wird:
Im Filmbeitrag wird ab Minute 3:32 gesagt: „Das Medinetz hilft auch, eine juristische Grauzone zu umgehen. Denn Krankenhäuser und Ärzte haben die Pflicht, Patienten ohne gültige Papiere der Ausländerbehörde zu melden.“
Das ist sachlich falsch. Ärzte unterliegen der gemeinhin als „Ärztlichen Schweigepflicht“ bekannten Verschwiegenheitspflicht, die in § 203 StGB als „Verletzung von Privatgeheimnissen“ geregelt ist. Darunter fallen auch „berufsmäßig tätige Gehilfen“, also bspw. nicht-ärztliches, medizinisches Personal im Krankenhaus. Diese Schweigepflicht betrifft darüber hinaus auch das mit der Abrechnung befasste Verwaltungspersonal von Krankenhäusern.
All diese Personengruppen dürfen keine Angaben über Menschen, die sich illegal in Deutschland aufhalten, an die Polizei oder die Ausländerbehörde weitergeben.
Für PatientInnen ohne Papiere ergibt sich bei notwendigen Behandlungen aber dennoch ein Problem, denn wenn ein Krankenhaus die Kosten einer Behandlung über das Sozialamt abrechnen möchte, und dabei entsprechende Daten der PatientInnen weitergibt, so gelangen sie von dort i.d.R. zur Ausländerbehörde.
Mehr Informationen zu diesem Thema sind in dem Flyer „Patientinnen und Patienten ohne legalen Aufenthaltsstatus in Krankenhaus und Praxis“ der Bundesärztekammer zu finden, der in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer Berlin und unter Mitwirkung des Büros für medizinische Flüchtlingshilfe Berlin entstanden ist.